Merkblatt zu Schulversäumnissen
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
wir bitten Sie, bei Änderung bestimmter Daten, unverzüglich die Schule zu informieren:
• Umzug der Familie oder eines sorgeberechtigten Elternteiles
• Namensänderungen
• Änderungen im Sorgerecht
Des Weiteren erhalten Sie Informationen über das Verhalten bei Fernbleiben vom Unterricht, insbesondere bei Schulversäumnissen in Verbindung mit den Ferien, gem. § 43 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG):
• In Krankheitsfällen ist grundsätzlich eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigen erforderlich.
• Die schriftliche Entschuldigung wird vom Klassenlehrer bzw. Fachlehrer gegengezeichnet und verbleibt anschließend bei Ihnen. Die Entschuldigungen müssen von Ihnen bis 4 Wochen nach Ausgabe
des nächsten Zeugnisses aufbewahrt werden und bei Nachfrage seitens der Schule erneut vorgelegt werden!
• Beurlaubungen sollen rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.
• Beurlaubungen können nur aus wichtigen Gründen genehmigt werden.
• Beurlaubungen vor und nach den Ferien sind grundsätzlich nicht zulässig (nur im Einzelfall kann geklärt werden, ob eine begründete Ausnahme vorliegt). Die Genehmigung erfolgt ausschließlich durch
die Schulleitung.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Stebbing
Schulleiterin
Merkblatt zu Schulversäumnissen