Schulordnung der Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule


Schulordnung vom 03.07.2024

Liebe Schulgemeinschaft,


eine Schulordnung kann zwar nicht alle Verhaltensweisen festlegen, aber bestimmte Regeln bilden die Voraussetzungen dafür, dass sich alle in unserer Schule wohlfühlen können.
Von den Schülerinnen und Schülern der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule wird erwartet, dass sie sich in der Öffentlichkeit, auf dem Schulweg sowie im Schulalltag rücksichtsvoll und korrekt benehmen.

Dazu gehören u.a.:

o Höflichkeit untereinander
o Verständnis füreinander
o Respekt voreinander
o Rücksichtnahme, besonders gegenüber Schwächeren
o Sorgfalt im Umgang mit fremden und eigenen Sachen

1 Unterricht


1.1 Stundenraster – Unterricht ist von Montag bis Freitag

Unterricht ist von Montag bis Freitag                         
1. Std. 7.35 bis  8.20 Uhr
2. Std. 8.25 bis  9.10 Uhr
1. Pause 9.10 bis  9.30 Uhr
3. Std. 9.30 bis 10.15 Uhr
4. Std. 10.20 bis 11.05 Uhr
2. Pause 11.05 bis 11.20 Uhr
5. Std. 11.20 bis 12.05 Uhr
6. Std. 12.10 bis 12.55 Uhr
7. Std. 13.00 bis 13.45 Uhr

1.2 Die Schule ist ab 7.00 Uhr geöffnet. Alle Schülerinnen und Schüler halten sich bis 7.30 Uhr auf den Pausenhöfen auf. Die Frühaufsicht entscheidet bei widrigen Wetterverhältnissen über den Aufenthalt in der Pausenhalle.

1.3 Mit dem Vorgong um 7.30 Uhr begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zu ihren Unterrichtsräumen oder warten in der Pausenhalle auf die Lehrerinnen und Lehrer.

1.4 Klassensprecherinnen und Klassensprecher oder Kurssprecherinnen und Kurssprecher informieren das Sekretariat, falls 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft im Unterrichtsraum ist.

2 Schulversäumnisse


2.1 Können Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten sofort das Sekretariat (0 52 71 963-7200).

2.2 Spätestens am 3. Unterrichtstag nach dem Schulversäumnis teilen die Erziehungsberechtigten der Klassenleitung schriftlich den Grund und die Dauer des Schulversäumnisses mit.

2.3 Eine Zwischenmeldung ist bei längerem Fehlen, spätestens nach zwei Wochen, notwendig.

2.4 Im Fach Sport ist am Tag der Nichtteilnahme am Unterricht eine Entschuldigung vorzulegen.

2.5 Arzttermine sollten nur in dringenden Ausnahmefällen vormittags vereinbart werden.

2.6 Meldepflichtige Erkrankungen sind der Schule unverzüglich mitzuteilen.

2.7 Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich über den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig zu informieren und diesen unverzüglich nachzuholen.

3 Verhalten im Schulgebäude


3.1 Pünktlichkeit, Leistungsbereitschaft, ausreichende Vorbereitung (Anfertigen der Hausaufgaben, Mitbringen der Lern- und Arbeitsmittel) und Mitarbeit im Unterricht sind selbstverständlich und verpflichtend für alle. Unterrichtsstörungen jeder Art sind nicht erlaubt.

3.2 Die Nutzung von mobilen Kommunikationsgeräten wie Handys, Smartwatches usw. ist im gesamten Schulgebäude untersagt. Die Kommunikationsgeräte müssen im ausgeschalteten Zustand und nicht sichtbar für Lehrerinnen und Lehrer in der Schultasche verstaut werden. Auch das Tragen von Kopfhörern ist untersagt.

3.3 Den Jahrgängen 5 – 7 ist Nutzung von mobilen Kommunikationsgeräten wie Handys, Smartwatches usw. auch in den Pausen auf dem Schulhof verboten.

3.4 Bei Zuwiderhandlungen/Unterrichtsstörungen zieht eine Lehrkraft die Geräte ein. Schülerinnen und Schüler erhalten sie beim 1. Verstoß am Ende des Unterrichtstages zurück, beim 2. Verstoß müssen die Erziehungsberechtigten das Handy bei der Schulleitung nach Absprache abholen.

3.5 Kommunikationsgeräte dürfen im Unterricht nur nach Absprache mit der Lehrerin/ dem Lehrer benutzt werden.

3.6 Die Schule ist kein privater Raum, die Kleidung sollte daher angemessen sein.

3.7 Zum Unterrichtsbeginn werden Kopfbedeckungen (Ausnahme: religiöse Gründe) und Sonnenbrillen abgenommen sowie kein Kaugummi während des Unterrichts gekaut.

3.8 Wer Mitschülerinnen und Mitschüler oder das Schulpersonal heimlich aufnimmt (Foto, Video) und dies anderen zeigt oder im Internet veröffentlicht, macht sich strafbar und wird angezeigt.

4 Pausen


4.1 In den 5-Minuten-Pausen wechseln die Schülerinnen und Schüler zügig zu dem nächsten Unterrichts-/Fachraum. Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle zügig die Klassenräume und Flure (Klassen 5 - 7: Westhof, Klassen 8 - 10: Osthof). Unterrichts- und Fachräume werden abgeschlossen.

4.2 Bei Regen oder starkem Schneefall ist zusätzlich der Aufenthalt in der Pausenhalle gestattet.

4.3 Den Weisungen der Aufsicht führenden Schülerinnen und Schülern ist Folge zu leisten.

4.4 Das Verlassen des Schulgeländes ist grundsätzlich verboten. Der Weg zur Mensa ist ausschließlich über den Ostschulhof und den Sekundarschulhof möglich. Der Mensabesuch darf nicht zuVerspätungen führen.

5 Sicherheit und Rücksichtnahme


5.1 Jede Gefährdung von Personen muss vermieden werden und führt zu Konsequenzen. Das Befahren der Schulhöfe mit Fahrzeugen jeder Art ist daher während der Schulzeit nicht erlaubt.

5.2 Alle Räume werden nur mit den Lehrerinnen und Lehrern gemeinsam betreten. Drängeln, Toben und Lärmen sind zu unterlassen.

5.3 Für mutwillig und leichtsinnig verursachte Schäden an Mobiliar, Lehr- und Lernmaterial, am Gebäude und in den Toilettenräumen/Fluren haftet der Verursachende bzw. seine Erziehungsberechtigten. Wer einen Schaden verursacht oder bemerkt, ist verpflichtet, ihn sofort im Sekretariat zu melden.

5.4 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Alkohol, EZigaretten und Drogen jeglicher Art dürfen weder mitgebracht noch konsumiert oder weitergegeben werden.

5.5 Das Mitbringen und der Konsum von stark taurin- oder koffeinhaltigen Lebensmitteln/ Getränken (Energydrinks, Cola, usw.) ist nicht gestattet. Der Aufputscheffekt der Inhaltsstoffe Zucker und Koffein behindert eine ruhige und konzentrierte Arbeitsweise, wie sie in der Schule erwartet wird.

5.6 Gegenstände, mit denen andere gefährdet werden können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Das Mitbringen von Waffen, anderen gefährlichen Gegenständen wie z.B. Knallkörpern, Laserpointern, Taschenmessern usw. ist strengstens untersagt und zieht schulische ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

5.7 Eine Haftung für Wertgegenstände übernimmt die Schule generell nicht (Fahrkarten, Fahrräder, Handys, Brillen, usw.).

5.8 Sauberkeit auf dem Schulgelände, im Gebäude und besonders auf den Toiletten ist unverzichtbar.

6 Konsequenzen bei Verstößen gegen die Schulordnung


Erzieherische Maßnahmen sind die erste Konsequenz bei Verstößen gegen die Schulordnung. Reichen diese Maßnahmen nicht aus oder tritt ein besonders häufiges oder grobes Fehlverhalten auf, so können Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG Anwendung finden.

Außer den erzieherischen Maßnahmen sind folgende Konsequenzen möglich:

6.1 Nacharbeit

6.2 Übernahme von zusätzlichen Pflichten

Wir Schülerinnen und Schüler
• sind leistungsbereit.
• übernehmen Verantwortung für unser Lernen.
• verhalten uns anderen und der Gemeinschaft gegenüber so, wie wir selbst behandelt werden wollen.
• gehen sorgfältig mit eigenen und fremden Sachen um.
• halten uns an die Regeln der Schulgemeinschaft.
• sind bei falschem Verhalten einsichtig und bereit, den Fehler wieder gut zu machen.

Wir Lehrerinnen und Lehrer sorgen dafür,
• dass Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer/seiner Lernentwicklung gefordert und gefördert werden.
• dass Schülerinnen und Schüler in unserer Gemeinschaft ihre/seine Persönlichkeit innerhalb klarer Regeln und Grenzen entfalten können.
• dass unser Umgang miteinander auf gegenseitiger Achtung und Verantwortung beruht.
• dass eine aktive Elternarbeit auf der Basis von Vertrauen und Offenheit möglich ist.

Wir Eltern
• unterstützen die Regeln und Werte, die an unserer Schule gelten, insbesondere bei Konflikten.
• suchen bei Problemen das direkte Gespräch mit den Lehrerinnen und Lehrern
• achten auf Erledigung der Hausaufgaben, die Vollständigkeit des Arbeitsmaterials, unverzügliche Krankmeldungen und sorgen für Pünktlichkeit.
• leisten unseren Beitrag für die Sicherheit auf dem Schulweg


Realschule Höxter - Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
An der Steinmühle 2
37671 Höxter
Web sponsored by